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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Hochzeit)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Umfang

 

Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Auftraggebers, im Folgenden: Auftraggeber, finden keine Anwendung, es sei denn, die Fotografin Dorothea Brandt, im Folgenden: Auftragnehmer, hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

 

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer erstellten digitalen Produkte (insbesondere Fotografien und Videos), unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, mit dem sie erstellt oder produziert wurden. Hierzu zählen insbesondere gedruckte oder belichtete Papierfotos, gedruckte oder belichtete Fotos in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Fotos in Online-Galerien oder auf anderen Datenträgern gespeicherte Fotos und Videos.

 

Pflichten des Kunden

 

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass dem Auftragnehmer alle für die fristgerechte Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen (Terminplan, Anfahrtsbeschreibung, Sonderwünsche etc.) vorliegen. Verzögerungen bei der Ausführung des Auftrages, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, gehen zu Lasten des Auftraggebers und gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und gelten als zu vergütende Arbeitszeit des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fotografieren an den jeweiligen Standorten gestattet ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte an den auf den Fotos abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder Gegenständen bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer schad- und klaglos für den Fall, dass Dritte wegen einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die Mängelrüge muss vom Auftraggeber schriftlich erfolgen; diese müssen spätestens 14 Tage nach Lieferung der Fotos beim Auftragnehmer eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

Leistung des Auftragnehmers

 

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sowohl das fotografische Verfahren als auch die Auswahl und Bearbeitung der aufgenommenen Fotografien der künstlerischen Freiheit des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen im Sinne der vorstehenden Ausführungen sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bestellung und sind gesondert zu vergüten.

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Anzahl an Fotos.

Der Auftragnehmer erstellt eine realistische Fotoreportage. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es sich dabei um eine realistische Darstellung von Personen, Prozessen und Dingen handelt. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Bildbearbeitung nur die Grundretusche (Korrektur von Licht, Fokus und Rahmen sowie Entwicklung der Rohdaten). Eine weitergehende Bearbeitung der Fotos (Retusche) ist nicht inbegriffen.

 

Pflichten des Auftragnehmers

 

Der Auftragnehmer fotografiert die Hochzeit des Auftraggebers vertragsgemäß. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, an diesem Tag zusätzliche Stunden zu leisten.

Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgewählten und nach eigenem Ermessen bearbeiteten Fotos in einem nach alleinigem Ermessen des Auftraggebers gewählten Dateiformat (z. B. jpeg) herauszugeben. Die RAW-Dateien der Fotos werden unter keinen Umständen veröffentlicht.

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die digitalen Kopien der Fotografien innerhalb von sechs Wochen nach dem Fototermin zur Verfügung. Bei der Erstellung besonders aufwendiger Zusatzprodukte (z. B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin entsprechend den damit verbundenen Zeitvorgaben vereinbart.

Mit der Überlassung der Fotos an den Auftraggeber haftet dieser für Verlust, Zerstörung und Beschädigung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus aufzubewahren.

 

Gebühren und Kosten

 

Übersteigt die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird für jede weitere angefangene Stunde ein Honorar von 200,00 € erhoben.

Eine Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss fällig und zahlbar. Dies bedeutet, dass der Kunde zur Leistung einer Vorauszahlung verpflichtet ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages auf folgendem Konto des Auftragnehmers:

 

Kontoinhaberin: Dorothea   

 

IBAN: DE27 8705 8000 4400 1075 10

 

BIC: WELADED1PLX

 

Für den Fall, dass die vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig eingeht, sind die Auftragnehmer berechtigt, ihre vertraglich zugesicherte Leistung zurückzuhalten. Die Restvergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig und zahlbar, jedoch nicht vor Überlassung der Fotografien an den Auftraggeber durch den Auftragnehmer.

 

Sämtliche Reisen des Auftragnehmers erfolgen von und nach Meiningen. Für eine Fahrt im Umkreis von 20 km um Meiningen wird kein Entgelt erhoben, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Überschreitet die An- und Abreise zum Veranstaltungsort die zuvor vereinbarte Distanz, gilt folgendes: werden für jeden weiteren Kilometer folgende Fahrtkosten berechnet: 0,40 €. Bahn- oder Flugreisen sowie ggf. erforderliche Übernachtungen werden nach tatsächlichem Aufwand für die Unterbringung abgerechnet.

 

Sofern vereinbart, stellt der Kunde ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung. Normalerweise sind zwei Übernachtungen erforderlich, um eine pünktliche Ankunft am Hochzeitsort zu gewährleisten.

Sonstige im Zusammenhang mit der Bestellung anfallende Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind im Honorar nicht enthalten und vom Auftraggeber zu tragen. Während der Reportage werden dem Auftragnehmer entsprechende Erfrischungen und Verpflegung unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

 

Änderungen, Erweiterungen und Stornierungen von Bestellungen

 

Wird eine Bestellung von einer der Parteien in Ausübung ihres gesetzlichen Widerrufsrechts storniert, gelten die nachstehenden Regelungen.

Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber Schadensersatz in Höhe des in Ziffer 5.3 dieses Vertrages genannten Teils der vereinbarten Vergütung zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist Verlust oder gar kein Verlust vorliegt oder dass der Auftragnehmer die Stornierung zu vertreten hat.

Kann der Auftragnehmer eine Leistung aufgrund von Krankheit oder anderen von ihm zu vertretenden Umständen nicht erbringen, wird die Anzahlung an den Auftraggeber zurückerstattet.

 

Etwaige Widerrufsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

 

Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht

 

Die Fotografien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.

Der Kunde erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos für private Zwecke (Abzüge für den privaten Gebrauch, eigene Social-Media-Profile, eigene private Websites etc.). Für private Zwecke wird das Recht eingeräumt, die Fotos zu vervielfältigen und an Dritte weiterzugeben.

Jede Weitergabe zur Nutzung oder Veröffentlichung im nichtprivaten Kontext bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Andere Dienstleister wie Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner etc. dürfen die Fotos nur nach Genehmigung durch den Auftragnehmer verwenden.

 

Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung eingeräumt.

 

Der Auftragnehmer wählt die Fotos aus. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Erhalt sämtlicher Fotos.

Die Fotos dürfen nur im Original verwendet werden. Jede Bearbeitung oder Veränderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

Vorhandene Metadateneinträge der Fotos müssen erhalten bleiben.

Dem Auftragnehmer ist es gestattet, ausschließlich den Auftraggeber zeigende Fotografien zu Werbe- und Illustrationszwecken in Veröffentlichungen (z. B. Ausstellungen, Messen, eigene Website, Blog, Fachzeitschriften für Fotografie oder Hochzeiten etc.) zu verwenden.

Widerspricht der Auftraggeber einer Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer zu Werbezwecken ausdrücklich, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen in Anzeigen zu verwenden. In diesem Fall erhöhen sich die Vergütungsansprüche um 20 %.

 

Haftung

 

Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte an den auf den Fotos abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder Gegenständen bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer schad- und klaglos für den Fall, dass Dritte wegen einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.

Für Pflichtverletzungen, die nicht wesentliche Vertragspflichten gegenüber dem Auftraggeber darstellen, haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln beruhen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für indirekte Schäden wird kein Ersatz geleistet. Soweit der Auftragnehmer dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf den Schaden begrenzt, den der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder mit dem er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte rechnen müssen.

Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankung, Flugausfall, Unfall etc.). Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für unverschuldete Sachmängel (defekte technische Anlagen etc.) sowie für die daraus resultierende Unmöglichkeit weiterer Aufnahmen.

 

Ist die Durchführung des Auftrages zum vorgesehenen Termin aus Gründen, die die Parteien nicht zu vertreten haben, tatsächlich oder rechtlich nicht möglich, werden die Parteien zunächst versuchen, einen Ersatztermin zu finden. Auf andere Buchungen des Auftragnehmers haben beide Seiten Rücksicht zu nehmen. Insbesondere ist die Abtretung dann nicht tatsächlich unmöglich, wenn dem Auftraggeber eine entsprechende Anpassung zumutbar ist, die Veranstaltung den veränderten Umständen anzupassen, um sie in veränderter Umgebung durchführen zu können.

 

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

 

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen den Auftragnehmer aufrechnen. Dasselbe gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

Textform

 

Ergänzungen und Änderungen des Vertrags zwischen den Parteien, einschließlich dieser AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unabhängig davon bleiben individuelle Vereinbarungen maßgebend.

 

Anwendbares Recht

 

Anwendbares Recht ist deutsches Recht. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz durch zwingende Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht beeinträchtigt wird (Günstigkeitsprinzip).

Erfüllungsort für alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien zu erbringenden Leistungen ist Meiningen. Gerichtsstand ist Meiningen, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Das Recht, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Eine Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.